08-01 Erschliessungsanforderungen an eine Zufahrtsstrasse / Sondervorteil durch den Bau eines Trottoirs / Festlegung des Beitragsperimeters Aus dem Sachverhalt: Am 23. April 2007 hat die Einwohnergemeindeversammlung Reigoldswil die Bauprojekte (Strassenbau, Kanalisation, Wasserleitung) Q. beschlossen. Die Planauflage fand vom 21. Juni 2007 bis zum 20. Juli 2007 statt. Mit Schreiben der Gemeinde vom 20. Juni 2007 wurde A. die provisorische Kostenverteiltabelle zugestellt. Darin wird gegenüber A. und B. für die in ihrem Eigentum stehende Parzelle Nr. 1178, Grundbuch Reigoldswil, ein provisorischer Strassenbeitrag von Fr. 5'380.50 verfügt.