Gesetze und Verordnungen des Kantons Bern sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anwendbar. Zum kommunalen Recht ist in ยง 9 Abs. 1 Laufentalvertrag geregelt, dass die Gemeindereglemente in Kraft bleiben, soweit sie dem Recht des Kantons Basel-Landschaft nicht widersprechen. Seit dem Kantonswechsel sind diejenigen Bestimmungen eines Reglements, die mit dem basellandschaftlichen Recht nicht vereinbar sind, somit ausser Kraft. Diejenigen Reglementsbestimmungen, welche dem basellandschaftlichen Recht nicht widersprechen, bleiben in Kraft und sind weiterhin anwendbar.