Das Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Röschenz wurde gestützt auf bernisches Recht, unter anderem das Wassernutzungsgesetz vom 3. Dezember 1950 sowie das Baugesetz vom 7. Juni 1970, erlassen. Am 1. Januar 1994 schloss sich der bernische Amtsbezirk Laufen dem Kanton Basel-Landschaft an und seit diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde Röschenz Teil des Kantons Basel-Landschaft. Die Beschwerdeführenden machen geltend, das Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Röschenz stelle keine gültige gesetzliche Grundlage dar, da es sich auf Gesetze und Verordnungen des Kantons Bern stütze und damit dem basellandschaftlichen Recht widerspreche.