08-02 Anpassung der Reglemente der Gemeinden des Laufentals an das Basellandschaftliche Recht Aus dem Sachverhalt: A. und B. sind Gesamteigentümer bzw. Gesamteigentümerin der Parzelle Nr. 905, Grundbuch Röschenz. Im Jahr 2006 errichteten sie darauf ein Wohnhaus mit einem Brandlagerwert gemäss Endschätzung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) vom 17. Januar 2007 von Fr. 183'500.00. Ausgehend von einem Gebäudeversicherungswert von Fr. 1'693'705.00 stellte die Einwohnergemeinde RöschenzA.mit Verfügung vom 23. April 2007 einen Wasseranschlussbeitrag von Fr. 33'874.10 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung.