5.6 Hinzu kommt, dass der vorliegend erfolgte Ausbau gestützt auf den Bau- und Strassenlinienplan X.-strasse, Abschnitt Y.-weg bis Z.-gasse, als zweite Etappe des Anfang der neunziger Jahre erfolgten Ausbaus des westlichen Teils der X.-strasse anzusehen ist. Der damalige Ausbau erfolgte gestützt auf den Bau- und Strassenlinienplan X.-strasse vom 30. Mai 1988, welcher den westlichen Teil der Strasse umfasst. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Strasse wurden damals sämtliche betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu Vorteilsbeiträgen herangezogen.