Die Strasse verfügte ausserdem nur vereinzelt über Randabschlüsse. Sowohl die Entwässerung als auch die Randabschlüsse haben die Funktion, das Oberflächenwasser der Fahrbahn schnell abfliessen zu lassen und zu verhindern, dass es auf anliegende Privatgrundstücke abfliesst. Dadurch wird gleichzeitig verhindert, dass sich nach Niederschlägen auf der Fahrbahn Wasserlachen bilden, welche insbesondere im Winter die Sicherheit der Strassenbenützer gefährden und die Benutzbarkeit der Strasse einschränken. Mit dem Anbringen von Randabschlüssen wird sodann der Strassenraum klarer abgegrenzt, was ebenfalls der Sicherheit dient (vgl. AGVE 2001 S. 457 E. 5.3).