5.3 Gemäss den Ausführungen der Beschwerdegegnerin wies die X.-strasse vor ihrer Sanierung keinen genügenden Unterbau auf, was sich in zahlreichen Löchern und Absenkungen manifestiert habe. Im Rahmen des Ausbaus wurde die Strasse komplett neu aufgebaut und erhielt erstmals eine ausreichend tragfähige und frostsichere Kofferung. Eine Entwässerung war im Zustand vor dem Ausbau ebenfalls nicht durchgehend vorhanden. Der Vertreter der Beschwerdeführerin bestätigte in diesem Zusammenhang, dass die Strasse im Bereich der Parzelle Nr. 26 über die Schulter entwässert wurde. Die Strasse verfügte ausserdem nur vereinzelt über Randabschlüsse.