Gerade der Fall der Erneuerung einer in die Jahre gekommenen Strasse stellt ein Musterbeispiel für Unterhalt dar, für den die Gemeinde, sofern sie diese Unterhaltskosten nicht gemäss Reglement auf die betroffenen Grundeigentümer abwälzt, selbst bzw. unter Aufwendung ihres Steuersubstrats aufzukommen hat. In einem ähnlichen Zusammenhang ist die Aussage des Gemeinderats anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2003 zu sehen, man habe in den letzten Jahren bewusst darauf verzichtet, kleinere Sanierungen vorzunehmen, da dies längerfristig teurer zu stehen käme als eine nachhaltige Sanierung.