Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 28. August 2006 (650 05 35) Die Auferlegung von Anwänderbeiträgen an den Ausbau einer öffentlichen Strasse ist willkürlich, wenn die gesetzlichen Bestimmungen über die Planauflage und die Benachrichtigung der beitragspflichtigen Grundeigentümer vor der Erstellung des Werks nicht eingehalten werden (E. 4.1). Soweit im kommunalen Recht nicht etwas anderes bestimmt ist, gehen die Ansprüche auf Vorteilsbeiträge unter, wenn sie gegenüber dem Belasteten nicht innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden, nachdem das Werk fertig gestellt ist.