Im Jahr 2003 wurde die Liegenschaft abgebrochen und auf derselben Parzelle wurde ein neues Wohn- und Geschäftshaus erstellt, welches von der BGV auf einen Versicherungswert von Fr. 2'021'200.00 geschätzt wurde. Am 29. Juni 2005 verfügte die Einwohnergemeinde Gelterkinden gegenüber den Eigentümern der Parzelle Nr. 1017 einen Wasseranschlussbeitrag auf der Basis des gesamten neuen Gebäudeversicherungswerts der Baute von Fr. 2'021'200.00. Die Grundeigentümer erheben dagegen Beschwerde und stellen den Antrag, es sei der Wasseranschlussbeitrag lediglich auf der Basis des Mehrwerts des Neubaus gegenüber der ursprünglich bestehenden Baute zu erheben.