Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 5. Mai 2006 (650 05 111) Es ist mit dem Rechtsgleichheitsgebot nicht vereinbar, wenn der einmalige Wasseranschlussbeitrag bei Um- und Erweiterungsbauten nach der Erhöhung des Gebäudeversicherungswerts, bei Ersatzbauten hingegen nach den Regeln für Neubauten bemessen wird (E. 7). Es verstösst gegen das Rückwirkungsverbot, wenn bei Ersatzbauten nicht nur für den entstandenen Mehrwert, sondern auch für den Wert des bereits früher angeschlossenen Grundstücks Beiträge erhoben werden (E. 8). 06-03 Unzulässige Ungleichbehandlung von Ersatzbauten und Neubauten /