10. Rückbau der Bahnübergänge für die Waldenburgerbahn Mit der Beitragsverfügung vom 3. August 2005 überwälzt die Beschwerdegegnerin die Kosten für den Rückbau der elf Waldenburgerbahnübergänge auf die Anstösserinnen und Anstösser der C.-strasse. Dies begründet sie damit, dass der Rückbau vorwiegend der Erschliessung des Gebiets B. dient. Sicherheitsüberlegungen schliesst die Beschwerdegegnerin in ihrer Stellungnahme vom 22. Februar 2006 nicht aus. Die Beschwerdeführerin bringt vor, keinen unmittelbaren Vorteil aus der Aufhebung der Bahnübergänge zu haben.