Die Lärmschutzwand dient dem dahinter liegenden Gebiet H.-strasse. Nicht nur der Vorteil der Lärmschutzanlage ist für die Anwohnenden der C.-strasse nicht gegeben, sondern der Geräuschpegel der Waldenburgerbahn und der Kantonsstrasse wird offensichtlich aufgrund der Beschaffenheit des Lärmschutzwalls reflektiert und damit zulasten der Beschwerdeführerin verstärkt.