9.2 Vorwegzunehmen ist die Frage, welchen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern ein Vorteil aus der Lärmschutzanlage erwächst. Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle werden benutzt, um Lärm, der von einer linienförmigen oder flächigen Lärmquelle ausgeht, zu dämmen. Zu diesem Zweck wird die Anlage zwischen der Lärmquelle und dem zu schützenden Immissionsort errichtet. Der durchgeführte Augenschein bestätigte, dass die Lärmschutzanlage nicht zwischen der stark befahrenen kantonalen D.-strasse und dem Areal B. erbaut wurde, sondern sich auf der gegenüberliegenden Strassenseite des Areals befindet. Die Lärmschutzwand dient dem dahinter liegenden Gebiet H.-strasse.