Dabei entscheidet man sich grundsätzlich für eine solche, wenn die Verwirklichung des gesamten Projektes mit mehr Aufwand finanzieller oder planerischer Art verbunden ist, aber auch wenn das Bauvorhaben stark von künftigen Ereignissen abhängt. Das Strassenreglement der Stadt Liestal sieht zwar die Unterteilung eines Bauunternehmens in einzelne Abschnitte nicht vor, eine solche könnte sich allerdings aus der Praktikabilität ergeben, und könnte sogar im Einzelfall angebracht sein, unter der Voraussetzung, dass sie mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht im Widerspruch steht.