Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 27. November 2006 (650 05 105) Die Etappierung eines Bauprojekts und die darauf gestützte Teilabrechnung ist zulässig, sofern sie nicht zu einer Ungleichbehandlung der Beitragspflichtigen führt (E. 7). Die Erhebung von Vorteilsbeiträgen für den Bau von Lärmschutzwänden setzt das Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage sowie eines Sondervorteils voraus (E. 9). Dient der Rückbau von Bahnübergängen der Sicherheit des Baus und Betriebs der Bahn, muss von Gesetzes wegen die Bahnunternehmung die entsprechenden Kosten tragen (E. 10).