Der Plan im technischen Sinn zeigt die räumliche Ausdehnung der beitragspflichtigen Fläche auf, während der mutmassliche Beitrag aus dem Kostenverteiler hervorgeht und mit der provisorischen Verfügung geltend gemacht wird. Mit der Beschwerde gegen die provisorische Beitragsverfügung kann einerseits der Bestand und die Höhe der eigenen Beitragspflicht gerügt werden, anderseits kann der Einbezug oder Nichteinbezug eines Dritten in den Beitragsperimeter oder dessen Beitrag angefochten werden.