3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Gericht auf Anfrage hin am 5. Januar 2005 schriftlich mitgeteilt, dass sie die angefochtenen Beitragsverfügungen eingeschrieben, aber ohne Rückschein verschickt habe. Dem am 6. Januar 2005 nachgereichten postalischen Zustellungsnachweis kann entnommen werden, dass die LSI-Sendung Nr. 103499, adressiert an die Ehegatten A. und B., am 21. Juni 2003 von den Adressaten in Empfang genommen worden ist. Beide Schreiben, inklusive Kopie des postalischen Zustellungsnachweises hat das Gericht dem Vertreter der Beschwerdeführenden am 20. Januar 2005 per Fax und per A-Post zugeschickt.