Die Beschwerde der Ehegatten A. und B. im vorliegenden Verfahren vor Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Steuer- und Enteignungsgericht) ist am 12. Juli 2003 der Post übergeben worden und richtet sich gegen die Beitragsverfügung der Gemeinde Grellingen vom 19. Juni 2003 betreffend Erschliessung X.-weg (Parzelle Nr. a) und Y.-weg West (Parzelle Nr. c) für die Parzelle Nr. b. Die angefochtene Verfügung ist mit der Rechtsmittelbelehrung versehen, dass gegen sie innert einer Frist von 10 Tagen seit der Zustellung beim Kantonalen Enteignungsgericht Beschwerde erhoben werden könne.