In Fällen, in denen die Streitfrage materiell nicht behandelt wird, weil es an einer prozessualen Voraussetzung fehlt, ist diejenige Person als unterliegend zu betrachten, deren prozessuale Stellung vom Entscheid betroffen wird (E. 5). 05-02 Nichteintreten wegen Nichteinhaltung der Beschwerdefrist Aus dem Sachverhalt: