5.2 Die Gemeinde erhebt ihre Beitragsverfügungen für die Parzellen Nrn. C und D, die sich in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen befinden. Das Bauland der Parzelle Nr. C grenzt nicht direkt, die Parzelle Nr. D stösst hingegen auf der ganzen Länge direkt an den Y.-weg an. Für die an die Grundstücke der Beschwerdeführenden angrenzende Mehrzweckhalle, die ebenfalls in der OeW-Zone liegt, wurde zu Recht ein Strassenbeitrag für den Y.-weg in Rechnung gestellt, denn die Gemeinde als Eigentümerin der Mehrzweckhalle profitiert direkt von der verbesserten Erschliessung.