Am 16. April 2003 erliess der Gemeinderat eine neue Verfügung, worin die Grundeigentümer verpflichtet wurden, die Strassenbeiträge zu bezahlen. Am 3. Mai 2003 erheben die Grundeigentümer beim Steuer- und Enteignungsgericht Beschwerde gegen die Beitragsverfügungen mit den Begehren, dass die Beitragsverfügungen aufzuheben oder eventualiter eine zinslose Stundung der Beiträge bis zum Eigentumswechsel der Parzellen zu gewähren sei. Aus den Erwägungen: (…)