Dies hingegen scheiterte an den fehlenden Voraussetzungen für einen Grundbucheintrag. Daraufhin unterbreitete die Gemeinde den Grundeigentümern Verträge, wonach sie bei einer allfälligen späteren Übernahme die Parzellen zum Preis von unerschlossenem Bauland erwerben könnten. Die Grundeigentümer unterzeichneten diese Verträge nicht. Am 16. April 2003 erliess der Gemeinderat eine neue Verfügung, worin die Grundeigentümer verpflichtet wurden, die Strassenbeiträge zu bezahlen.