Die Strasse wurde in der Folge im Jahr 2001 erstellt. Am 29. Mai 2002 erliess die Gemeinde die ersten Verfügungen betreffend Strassenbeiträge, welche einen Betrag von Null Franken aufwiesen. Bei einem späteren Kauf der Parzellen durch die Gemeinde sollten die Strassenbeiträge vom Kaufpreis in Abzug gebracht werden. Vorgesehen war ausserdem, dass eine entsprechende Last im Grundbuch zugunsten der Gemeinde eingetragen würde. Dies hingegen scheiterte an den fehlenden Voraussetzungen für einen Grundbucheintrag.