03-09 Verteilung der Verfahrens- und Parteikosten bei Prozessabschluss infolge Gegenstandslosigkeit Aus dem Sachverhalt: Am 18. Juni 2002 verfügte die Einwohnergemeinde Zunzgen gegen die X. AG für die Parzelle Nr. Y des Grundbuchs (GB) Zunzgen einen Anschlussbeitrag Wasser sowie einen Anschlussbeitrag Abwasser. Diese Beitragsrechnung basierte auf der Revisionsschätzung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) die von einem effektiven Mehrwert durch Investitionen ausging.