3. Die eingeschriebene Verfügung der Gemeinde Zwingen vom 15. Oktober 2002 wurde vom Beschwerdeführer am 17. Oktober 2002 bei der Post abgeholt. Die zehntägige Frist begann am Tag nach der Abholung zu laufen, also am 18. Oktober 2002. Am 29. Oktober 2002 gab der Beschwerdeführer per Einschreiben seine Beschwerde bei der Post auf.