Bei dieser Fläche handelt es sich um ein liegenschaftsbezogenes Merkmal, das auch den Aufwand der Abwasserbeseitigung berücksichtigt. Wegen der drohenden Verschmutzungsgefahr und den bestehenden Altlastenverdachtsflächen ist die Versickerungsmöglichkeit von Sauberwasser von befestigten Plätzen, Strassen und Wegen im gesamten Industrie- und Hafengebiet von Birsfelden aus gewässerschutzrechtlichen Gründen stark eingeschränkt. Das hat zur Folge, dass aus selbigen Gründen die Erstellung einer Sauberwasserleitung unabhängig von spezifischen Feuer- oder Explosionsrisiken geboten ist (vgl. auch Gebietsausscheidungen im rechtskräftigen GEP der Gemeinde Birsfelden).