7. (…) 7a. (…) 7b. (…) Der Erschliessungsbeitrag richtet sich nach der Fläche, die nach dem GEP in die neue Abwasseranlage entwässert werden kann und beträgt Fr. 9.00 pro m 2 (vgl. Ziffer 1 Anhang zum Abwasserreglement der Gemeinde Birsfelden [im Folgenden: Anhang AbwR]). Bei der "nach dem GEP in die neue Abwasseranlage" zu entwässernden Fläche handelt es sich um die Parzellenfläche. Der Grund für diese Regelung liegt darin, dass bei der Dimensionierung der Kanalisation ein optimaler Erschliessungsgrad der Parzellen anzunehmen ist.