§ 4 VO AbwR). Der Vorteil der Trennkanalisation für die daran angrenzenden Parzellen und somit für deren Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer besteht darin, ein neues, vom Schmutzwassernetz völlig getrenntes Kanalisationssystem zur Verfügung gestellt zu bekommen, welches die getrennte Abführung des Abwassers nach den gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen ermöglicht. Damit verbunden ist die Konsequenz, dass gestützt auf Art. 3a i.Verb.m. Art. 60a GSchG und das kommunale Abwasserreglement jährlich tiefere Abwassergebühren zu entrichten sind, was wiederum die Grundeigentümerin resp. den Grundeigentümer finanziell entlastet.