Die Beschwerdeführerin moniert, dass der Erschliessungsbeitrag für den Bau eines modifizierten Trennsystems erhoben werde, das in erster Linie als Havariesystem funktionniere. (…) 5a. (…) 5b. (…) Zusammengefasst kann (…) festgehalten werden, dass es sich beim Projekt CISTERNA um ein konventionelles Trennsystem handelt, das lediglich zusätzlich als Havarieteil mit Siphonschächten, einem Mineralölabscheider - durch welchen das Regenwasser des Hafengebiets vor der Zuleitung in den Rhein fliesst - und dazugehörigem Pressrohr versehen ist. (…) 6. Die Beschwerdeführerin argumentiert, die Parzelle Nr. Y sei schon lange an die Kanalisation angeschlossen und demzufolge erschlossen.