Die Regelung von § 3 Abwasserreglement greife in schwerer und unzulässiger Weise in das privatrechtliche Verhältnis zwischen Baurechtsgeberin bzw. Baurechtsgeber und Baurechtsnehmerin bzw. Baurechtsnehmer ein, namentlich bei Baurechtsverträgen, die vor Erlass des neuen Abwasserreglements abgeschlossen worden seien, wie dies auch beim Dienstbarkeitsvertrag für ein Baurecht der Beschwerdeführerin mit dem Kanton Basel-Landschaft vom 23./24. Oktober 1956 der Fall sei. (…) § 3 des Abwasserreglements der Gemeinde Birsfelden (AbwR) vom 25. März 1996 (…) sieht vor, dass das Reglement dort, wo ein Grundstück mit einem selbständigen und dauernden Baurecht belastet ist, dieses auch für die