Der Vorteil lässt sich sowohl realisieren, wenn die Trennkanalisation von Anfang an gebaut wird, als auch dann, wenn erst nachträglich eine Sauberwasserleitung eingelegt wird (E. 6b). 02-06 Sauberwasserleitung als eigenes Kanalisationsnetz Aus dem Sachverhalt: Bei der Parzelle Nr. Y des Grundbuchs Birsfelden handelt es sich um eine Baurechtsparzelle, welche vom Kanton Basel-Landschaft als Eigentümer der Stammparzelle und Baurechtsgeber als dauerndes und selbständiges Baurecht an die A. AG als Baurechtsnehmerin abgegeben worden ist. Die Parzelle befindet sich im Hafen- und Industrieareal von Birsfelden.