Eine kommunale Regelung, dass Baurechtsnehmer, die über ein selbständiges und dauerndes Baurecht verfügen, zu Beitragsleistungen verpflichtet sind, verstösst nicht gegen höherrangiges Recht (E. 4b). Der Vorteil einer Trennkanalisation (d.h. einer Sauber- und einer Schmutzwasserleitung) besteht für die daran angrenzenden Parzellen und somit für deren Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer darin, ein neues, vom Schmutzwassernetz völlig getrenntes Kanalisationssystem zur Verfügung gestellt zu bekommen, welches die getrennte Abführung des Abwassers nach den gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen ermöglicht.