Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 14. November 2002 (650 01 14) Eine kommunale Regelung, dass Baurechtsnehmer, die über ein selbständiges und dauerndes Baurecht verfügen, zu Beitragsleistungen verpflichtet sind, verstösst nicht gegen höherrangiges Recht (E. 4b).