Danach wird bei Grundstücken, die an mehreren Verkehrsflächen liegen, zur Vermeidung einer Doppelbelastung der Beitragsperimeter als Winkelhalbierende sich berührender bzw. als Mittellinie parallel verlaufender Verkehrsflächen festgelegt werden, wobei bereits vorhandene Perimeterpläne angrenzender Verkehrsanlagen zu berücksichtigen sind. Aus den Beitragsperimeterplänen für den X.-weg (Parzelle Nr. F) und den Y.-weg West (Parzelle Nr. G) geht hervor, dass die Parzellen Nrn. N, O, P, R, S und T durch zwei parallel verlaufende Verkehrsflächen, nämlich durch den X.-weg (Parzelle Nr. F) sowie durch den Y.-weg West (Parzelle Nr. G) erschlossen werden.