Sondervorteils nicht gerechtfertigt werden kann. Anderseits soll aber für jede Flächeneinheit einer Parzelle, welche an eine Strasse angrenzt, mindestens einmal ein Beitrag erhoben werden. Die Gemeinde Grellingen trägt diesem Grundsatz in § 29 Abs. 5 StrR Rechnung. Danach wird bei Grundstücken, die an mehreren Verkehrsflächen liegen, zur Vermeidung einer Doppelbelastung der Beitragsperimeter als Winkelhalbierende sich berührender bzw. als Mittellinie parallel verlaufender Verkehrsflächen festgelegt werden, wobei bereits vorhandene Perimeterpläne angrenzender Verkehrsanlagen zu berücksichtigen sind.