Der Beschwerdeführer beantragt zum einen die Aufhebung der im Zusammenhang mit dem Ausbau des X.-wegs (Parzelle Nr. F) und des Y.-wegs (Parzelle Nr. G) erlassenen Beitragsperimeterpläne mit Kostenverteiltabellen, soweit ihm darin als Grundeigentümer Vorteilsbeiträge auferlegt worden seien. Die Beitragsperimeterpläne mit Kostenverteiltabellen würden eine unzulässige Doppelbelastung bewirken und daher vor § 29 Abs. 5 StrR nicht standhalten. (…)