Hiergegen erhob A. Beschwerde beim Steuer- und Enteignungsgericht. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids des Gemeinderats Grellingen vom 14. September 1999 sowie die Aufhebung der im Zusammenhang mit dem Ausbau des X.-wegs (Parzelle Nr. F) und des Y.-wegs Parzelle Nr. G vorgesehenen Beitragsperimeterpläne mit Kostenverteiltabellen, soweit ihm als Grundeigentümer der Parzellen Nrn. H - M, O und P sowie anteilsmässig der Parzellen Nrn. Q und U Perimeterbeiträge auferlegt worden sind. Ferner sei ihm für die Inanspruchnahme seiner Parzelle Nr. U eine Entschädigung zu Baulandpreisen sowie eine Inkonvenienzentschädigung zuzusprechen.