Anschliessend wurden die Beitragsperimeterpläne mit den Kostenverteiltabellen vom 7. Januar bis zum 8. Februar 1999 öffentlich aufgelegt. Den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern wurden die Beitragsperimeterpläne mit eingeschriebenem Brief vom 28. Dezember 1998 zusätzlich persönlich eröffnet. Die Beitragstabellen sehen eine Beteiligung von A. als Eigentümer der Parzelle Nrn. H - O und Q an den Ausbaukosten des Y.-wegs (Parzelle Nr. G) und des X.-wegs (Parzellen Nrn. E und F) vor. Für den Restlichen Teil des Y.-wegs (Anmerkungsgrundstück Parzelle Nr. U), an welchem A. anteilsmässig berechtigt ist, wurde in den Kostenverteiltabellen keine Beitragspflicht statuiert.