Grellingen. Zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Beitragsverfügung war er auch Eigentümer der Parzellen Nrn. J, K, L, M, O und Q. Alle diese Grundstücke zusammen bildeten ursprünglich die Stammparzelle Nr. H. Am 2. Dezember 1998 genehmigte die Gemeindeversammlung Grellingen den Verpflichtungskredit für den Ausbau des X.-wegs (Parzellen Nrn. E und F) und Y.-wegs (Parzelle Nr. G) sowie die Perimeterbeiträge. Anschliessend wurden die Beitragsperimeterpläne mit den Kostenverteiltabellen vom 7. Januar bis zum 8. Februar 1999 öffentlich aufgelegt.