Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 15. August 2002 (600 99 107) Anfechtung der Beitragspflicht im Rahmen der Planauflage gestützt auf § 96 Abs. 2 EntG auch dann zulässig, wenn das Gemeinderecht diese Möglichkeit nicht vorsieht (E. 3b). Privatstrassen haben keinen Verkehrswert, weshalb sie im Falle einer Übernahme in der Regel kostenlos an das Gemeinwesen übergehen (E. 5b).