Dies gilt auch für die ausserordentlichen Kosten des Verfahrens mit den Dossier-Nrn. 600 24 72-74 - 24 - betreffend Bewilligung eines Gesuchs um vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. Dispositivziffer 5 der Präsidialverfügung vom 5. November 2024 [Abschreibungsentscheid]). - 25 - Demgemäss wird erkannt: 1. Auf die Klage wird nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'500.00 werden dem Kläger auferlegt. 3. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen.