22, 1944 und 4143 GB C.____ aus dem Grundbuch keine Durchleitungsdienstbarkeiten eingetragen sind, die Eintragung für die Entstehung der strittigen Dienstbarkeitsrechte jedoch konstitutiv gewesen wäre, besteht für die zu verlegende Kanalisationsleitung im Bereich der erwähnten Parzellen keine Durchleitungsdienstbarkeit.