Grund dafür, dass der unbestrittenermassen im Eigentum des B.____ stehende Abwasserkanal verlegt werden soll, ist ein Hochwasserschutzprojekt, das im Bereich der eben erwähnten Parzellen vor den Auswirkungen eines 100-jährigen Hochwassers schützen soll. Das fragliche Hochwasserschutzprojekt wurde entlang des Fliessgewässers «D.____» auf der Basis eines Kantonalen Nutzungsplans ausgearbeitet, öffentlich aufgelegt und die dagegen erhobenen -6-