wie die Besetzung des Spruchkörpers an. Das Enteignungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitgegenstand Gegenstand des vom A.____ als Enteigner anhängig gemachten Verfahrens ist dessen Klagebegehren, nach welchem das Enteignungsgericht über die Tragung der Kosten für die Verlegung eines Abwasserkanals des Beklagten urteilen solle. Betroffen sind die Grundstücke Nrn. 22, 1944 und 4143 des Grundbuchs (GB) der C.____. Grund dafür, dass der unbestrittenermassen im Eigentum des B.____ stehende Abwasserkanal verlegt werden soll, ist ein Hochwasserschutzprojekt, das im Bereich der eben erwähnten Parzellen vor den Auswirkungen eines 100-jährigen Hochwassers schützen soll.