Mit gleicher Eingabe beantragte der Kläger, es sei dem TBA im Sinne einer vorzeitigen Besitzeinweisung zu gestatten, die Bauarbeiten für die Verlegung des Abwasserkanals des B.____ an die Hand zu nehmen. Das Enteignungsgericht sistierte das vorliegende Verfahren am 18. Oktober 2024 bis zur rechtskräftigen Erledigung des unter den Dossier-Nrn. 600 24 69-71 geführten Verfahrens betreffend das Gesuch des Klägers um Bewilligung der vorzeitigen Besitzeinweisung. Da sowohl der Gesuchsbeklagte (d.h. der B.____) als auch C.____ als von Amtes wegen zum Gesuchsverfahren beigeladene Alleineigentümerin der beiden Parzellen Nrn. 22 und 1944 GB C.___