B. Mit Eingabe vom 25. September 2024 (fortan Klage) wandte sich A.____ mit folgenden Rechtsbegehren an das Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Enteignungsgericht): 1. Es sei festzustellen, dass die Kosten für die Verlegung des Abwasserkanals des B.____ durch den B.____ zu tragen sind. 2. Eventualiter sei ein Kostenteiler für die Verlegungskosten durch das Enteignungsgericht festzusetzen. 3. Unter o/e-Kostenfolge. -4-