und ermächtigte das TBA die Projektpläne (d.h. die kantonalen Nutzungspläne) öffentlich aufzulegen. Nach der öffentlichen Auflage des Projekts sowie der rechtskräftigen Erledigung der dagegen erhobenen Einsprachen stellte die BUD mit Entscheid Nr. 257/2020 vom 2. Juli 2020 die Rechtskraft der kantonalen Nutzungsplanung betreffend das Bauprojekt «C.____ – Hochwasserschutz D.____» fest. Im Teilprojektperimeter Nr. 4 betreffend das Gebiet «E.____ / F.____» ist eine Aufweitung der D.____ vorgesehen, damit das Fliessgewässer dort über die Ufer treten kann.