1. Die Beschwerde wird, soweit darauf eingetreten wird, gutheissen. Die angefochtene Beitragsverfügung wird inklusive Kostenverteilplan sowie Perimeterplan aufgehoben und die Angelegenheit zur Neufestsetzung des provisorischen Strassenbeitrags (inklusive Kosten- verteil- und Perimeterplan) im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 1. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer für die materielle Enteignung eine Entschädigung in der Höhe von CHF 3'150.00 zu entrichten. 4. Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 3'000.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt.