erscheint ein Arbeitsaufwand von insgesamt 18 Stunden als angemessen. Dies ergibt bei einem Stundenansatz von CHF 250.00 ein Honorar von CHF 4'500.00 (inkl. Auslagen) bzw. eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 4'846.50 inkl. 7.7% Mehrwertsteuer. - 28 - Demgemäss wird erkannt: